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#Brandschutz

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Symbolbild - "Feuerwehrzufahrt" | Schleswig, ein Hinweisschild mit der Aufschrift "Feuerwehrzufahrt Haltverbot nach StVO" ohne amtliche Kennzeichnung an einer gelb gestrichenen Hauswand. Feuerwehrzufahrt ist ein Begriff aus der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO). Vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten ist gem. § 12 Abs. 1 Nr. 5 StVO das Halten unzulässig.

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