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#Infection Protection Act

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Symbolisches Warnschild Infektionsschutzgesetz 2022 | [M] Warnschild "Gefahrstelle" (Zeichen 101) und ein Zusatzschild mit der Aufschrift "Infektionsschutzgesetz 2022" (Zusatzzeichen 1007-xx), befestigt mit roten Haltern an einem Schildermast vor einem Baum mit herbstlich verfärbten Blättern. Foto mit Composing als Symbolbild in Bezug auf die Änderung am Infektionsschutzgesetz und möglicher Maßnahmen zur Eindämmung von Corona ab Herbst 2022.Symbolisches Warnschild Infektionsschutzgesetz 2022 | [M] Warnschild "Gefahrstelle" (Zeichen 101) und ein Zusatzschild mit der Aufschrift "Infektionsschutzgesetz 2022" (Zusatzzeichen 1007-xx), befestigt mit roten Haltern an einem Schildermast vor einem Baum mit herbstlich verfärbten Blättern. Foto mit Composing als Symbolbild in Bezug auf die Änderung am Infektionsschutzgesetz und möglicher Maßnahmen zur Eindämmung von Corona ab Herbst 2022.Symbolisches Warnschild Infektionsschutzgesetz 2022 | [M] Warnschild "Gefahrstelle" (Zeichen 101) und ein Zusatzschild mit der Aufschrift "Infektionsschutzgesetz 2022" (Zusatzzeichen 1007-xx), befestigt mit roten Haltern an einem Schildermast vor einem grau bewölkten Himmel mit aufziehendem Gewitter. Foto mit Composing als Symbolbild in Bezug auf die Änderung am Infektionsschutzgesetz und möglicher Maßnahmen zur Eindämmung von Corona ab Herbst 2022.Peter Tschentscher im Bundesrat | Berlin, im Bundesrat wurde die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Im Bild: Hamburgs erster Bürgermeister Peter Tschentscher am Rande der Sondersitzung im Bundesrat im Gespräch mit Journalisten.Peter Tschentscher im Bundesrat | Berlin, im Bundesrat wurde die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Im Bild: Hamburgs erster Bürgermeister Peter Tschentscher am Rande der Sondersitzung im Bundesrat im Gespräch mit Journalisten.Peter Tschentscher im Bundesrat | Berlin, im Bundesrat wurde die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Im Bild: Hamburgs erster Bürgermeister Peter Tschentscher am Rande der Sondersitzung im Bundesrat im Gespräch mit Journalisten.Peter Tschentscher im Bundesrat | Berlin, im Bundesrat wurde die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Im Bild: Hamburgs erster Bürgermeister Peter Tschentscher am Rande der Sondersitzung im Bundesrat im Gespräch mit Journalisten.Peter Tschentscher im Bundesrat | Berlin, im Bundesrat wurde die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Im Bild: Hamburgs erster Bürgermeister Peter Tschentscher am Rande der Sondersitzung im Bundesrat im Gespräch mit Journalisten.Bundesrat - Plenarsaal von oben | Berlin, im Bundesrat wurde die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Im Bild: Der Plenarsaal im Bundesrat von oben, während der Sondersitzung zur Corona-Notbremse und zum Infektionsschutzgesetz.Bundesrat - Plenarsaal von oben | Berlin, im Bundesrat wurde die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Im Bild: Der Plenarsaal im Bundesrat von oben, während der Sondersitzung zur Corona-Notbremse und zum Infektionsschutzgesetz.Bundesrat - Plenarsaal von oben | Berlin, im Bundesrat wurde die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Im Bild: Der Plenarsaal im Bundesrat von oben, während der Sondersitzung zur Corona-Notbremse und zum Infektionsschutzgesetz.Bundesrat - Plenarsaal von oben | Berlin, im Bundesrat wurde die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Im Bild: Der Plenarsaal im Bundesrat von oben, während der Sondersitzung zur Corona-Notbremse und zum Infektionsschutzgesetz.Bundesrat - Plenarsaal von oben | Berlin, im Bundesrat wurde die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Im Bild: Der Plenarsaal im Bundesrat von oben, während der Sondersitzung zur Corona-Notbremse und zum Infektionsschutzgesetz.Bundesrat - Plenarsaal von oben | Berlin, im Bundesrat wurde die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Im Bild: Der Plenarsaal im Bundesrat von oben, während der Sondersitzung zur Corona-Notbremse und zum Infektionsschutzgesetz.Bundesrat - Plenarsaal von oben | Berlin, im Bundesrat wurde die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Im Bild: Der Plenarsaal im Bundesrat von oben, während der Sondersitzung zur Corona-Notbremse und zum Infektionsschutzgesetz.Bundesrat Schritzug | Berlin, im Bundesrat wurde die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Im Bild: Der Plenarsaal im Bundesrat während der Sondersitzung zur Corona-Notbremse und zum Infektionsschutzgesetz furch eine Glaswand mit dem Schriftzug "Bundesrat".Bundesrat Schritzug | Berlin, im Bundesrat wurde die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Im Bild: Der Plenarsaal im Bundesrat während der Sondersitzung zur Corona-Notbremse und zum Infektionsschutzgesetz furch eine Glaswand mit dem Schriftzug "Bundesrat".Symbolischer Stempel - "Infektionsschutzgesetz" | Ein Holzstempel mit der Aufschrift "Infektionsschutzgesetz" auf einer Schieferplatte mit weiteren Stempeln unscharf dahinter. Foto mit Composing vor einem blauen Hintergrund. Das deutsche Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist ein Bundesgesetz gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten bei Menschen und regelt die hierfür notwendige Mitwirkung und Zusammenarbeit von Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, Ärzten, Tierärzten, Krankenhäusern, wissenschaftlichen Einrichtungen sowie sonstigen Beteiligten. Es soll übertragbaren Krankheiten vorbeugen, Infektionen frühzeitig erkennen und ihre Weiterverbreitung verhindern (§ 1 IfSG).Symbolischer Stempel - "Infektionsschutzgesetz" | Ein Holzstempel mit der Aufschrift "Infektionsschutzgesetz" gehalten von einer Hand im Anschnitt. Foto mit Composing vor einem roten Hintergrund. Das deutsche Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist ein Bundesgesetz gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten bei Menschen und regelt die hierfür notwendige Mitwirkung und Zusammenarbeit von Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, Ärzten, Tierärzten, Krankenhäusern, wissenschaftlichen Einrichtungen sowie sonstigen Beteiligten. Es soll übertragbaren Krankheiten vorbeugen, Infektionen frühzeitig erkennen und ihre Weiterverbreitung verhindern (§ 1 IfSG).

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